GRUES INFOS: Obligatorische Schulung
Von Stéphanie Dubuis, Handelsabteilung
Industriekrane und andere Krane (Kat. C): Sicherer Betrieb Der Betrieb von Kranen erfordert Vorsicht und Umsicht. Der Transport von Lasten über Kopf in der Nähe von Menschen birgt besondere Risiken. Das Anbinden und Lösen von Lasten ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die daher eine Ausbildung erfordert. Damit diese Schulung gültig ist, müssen Sie auch sicherstellen, dass sie abends der SUVA-Richtlinie 33101.d entspricht. Die SUVA stellt für diese Art der Ausbildung keine Bescheinigung aus! Sie muss nur mit der Richtlinie übereinstimmen. (Ref. M. Chanton, SUVA-Experte)
ACHTUNG: In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Führerschein wie bei den A- und B-Kranen, sondern um eine spezielle Ausbildung. Der Arbeitgeber ist verantwortlich Gemäß Artikel 6 der Verordnung über die Verhütung von Berufsunfällen.
Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt werden. In diesem Fall handelt es sich um die Kategorie C gemäß der Verordnung über Krane: Industriekrane und andere Krane. Die Kranverordnung regelt die Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer. Die Kantone VD, GE, VS und NE wenden darüber hinaus ergänzende kantonale Bestimmungen an.
Die Kranverordnung unterscheidet die folgenden Arten von Kranen in Kategorie C:
– Portalkräne
– Krane
– Auslegerkräne
– Schwenkkrane
– Schienenkräne ohne Winde
– Teleskoplader mit Lasthaken ohne Winde
– LKW-Ladekrane mit einem Lastmoment von max. 400.000 Nm. und deren Auslegerlänge 22 m oder weniger beträgt.
Diese Art von Kursen finden Sie bei den Inserenten von oacp.ch.
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